16.11.2010

Haus Haftpflicht

Ein Artikel von Mahling

Haftpflicht für Haus- und Grundbesitzer

Stellen sie sich vor, sie sitzen an einem kalten Wintertag in ihrem gemütlichen Eigenheim

und hören plötzlich ein komisches Geräusch an ihrer Tür und kurz darauf einen Hilferuf.

Als sie die Türe öffnen, sehen sie eine alte Frau auf dem Boden liegen. haus Eine solche Situation kann der Beginn eines Albtraums für jeden Haus- oder Grundbesitzer sein. Diese haben eine Verpflichtung die Mieter einer Wohnung in der Regel nicht betrifft, die Haftpflicht. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch § 823 definiert: (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Die Pflichten eines Hauseigentümers umfassen z.. die Bauliche Instandhaltung, die Beleuchtung, die Reinigung, das Schneeräumen auf dem Grund und der angrenzenden Gehwege und die Bestreuung dieser bei Eisglätte. Wenn jemand aus Nachlässigkeit oder per Zufall auf ihrem Grund und Boden zu Schaden kommt, laufen sehr schnell hohe Kosten aus eventuellen Krankenhausaufenthalten oder Schadenersatzansprüchen auf. Um diesen Kosten aus dem Weg zu gehen bietet sich eine spezielle Haus Haftpflicht- versicherung zur Absicherung der eigenen Existenz an. Diese Art von Versicherung bietet üblicherweise Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden die im Millionenbereich angesetzt sind. br/>

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Kommentare zu diesem Beitrag

Mich schrieb am 09:01 Uhr 20.12.2010

Was um alles in der Welt hat Dich denn dazu gebracht?