Neueste Kommentare
Friedrich A.am 14:35 Uhr 05.12.2011:
Da kann man sagen, was man will: Bei dieser Homep
M. Ejazam 13:26 Uhr 05.12.2011:
Nicht schlecht! Ich glaube ich komme jetzt öfte
Cornellam 11:23 Uhr 05.12.2011:
Sehr gute Seite, das war definitiv nicht mein let
Top Seite, ist echt mal Lobenswert.
Leicht zu bedienen und sehr übersichtlich.
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18.04.2011
Kaution
Ein Artikel von daniel
Oft kommt es vor, daß Mieter ihre Wohnung in einem erbärmlichen Zustand verlassen. Ebenso oft haben Mieter auch Mietrückstände bei ihrem Vermieter. Zur Sicherung eventueller Zahlungsansprüche eines Vermieters aus einem Mietverhältnis wird eine Kaution bezahlt. Dies kann bei einem privaten Mieter maximal die dreifache Höhe der Nettomiete betragen, das heißt, nach Abzug der Mietnebenkosten. Im Gewerbemietrecht darf die Kaution die dreifache Höhe der Nettomiete übersteigen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine Kaution im Mietvertrag aufzunehmen. Wenn Vermieter und Mieter nichts anderes im Mietvertrag vereinbart haben, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Zahlung einer Kaution. Frei vereinbar ist ebenso die Art und Weise (bar, Überweisung, Raten) einer Zahlung, sowie die Höhe, bis zur Maximalzahlung. Im Wohnungsmietrecht darf der Mieter die Kaution in drei gleichen Raten, beginnend mit dem Anfang des Mietverhältnisses, zahlen. Der Vermieter muß die gezahlte Kaution auf ein Sparbuch bei einem Kreditinstitut seiner Wahl, mit dreimonatiger Kündigungsfrist und Verzinsung, getrennt von seinem Vermögen, anlegen.


Kommentare zu diesem Beitrag
Ingrid schrieb am 16:46 Uhr 19.6.2011
Hi, lese eurer Blog jetzt schon fast täglich, immer wieder faszinierend
Lena schrieb am 19:24 Uhr 18.6.2011
Wie immer habe ich auch zu diesem Thema, einiges im Internet wieder gefunden
Ghambir Singh schrieb am 20:48 Uhr 22.5.2011
Finde ich alles bisher ganz gut wenn nicht sogar sehr gut
Vera schrieb am 10:18 Uhr 22.4.2011
Wahnsinn, was hier auf die Beine gestellt wurde. Klasse. Gefällt mir total gut