Immobilienfinanzierung: So geht es richtig
Wer kennt ihn nicht, den Traum vom Eigenheim? Sicher hat jeder schon einmal mit dem Gedanken gespielt, ein eigenes Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Doch nur in den seltensten Fällen kommt es dann wirklich dazu. Grund dafür ist oft der, dass eine Immobilienfinanzierung benötigt wird, die sich viele Menschen vermeintlich nicht leisten können. Doch gerade erst wurden einige Untersuchungen zu dem Thema publik. Sie sagen aus, dass in den meisten Regionen das regionale Durchschnittseinkommen ausreicht, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Lediglich die Ballungsgebiete und boomende Regionen, wie München oder Frankfurt am Main sind davon ausgeschlossen, hier muss ein enorm hohes Einkommen vorliegen. Auch zeigte sich dank aktueller Untersuchungen, dass der Kauf eines Eigenheims der Miete vorzuziehen ist, da bei einer Mietwohnung im Laufe der Zeit auch ein komplettes Haus bezahlt wird.
Wer sich also durchringt und sich den Traum des eigenen kleinen Häuschens im Grünen erfüllen möchte, der sollte dennoch einige Dinge beachten. Denn eine Immobilienfinanzierung will wohl geplant sein. Wer sich jetzt denkt, dass man mit dem Sofortkredit die Immobilienfinanzierung wesentlich schneller und einfacher erhalten kann, irrt jedoch oft. Zwar gilt grundsätzlich, dass der Sofortkredit sehr kurzfristig bearbeitet wird, jedoch muss man davon ausgehen, dass auch höhere Kosten hierfür anfallen. Diese werden durch die sehr schnelle Bearbeitung des Darlehens bedingt.
Besser ist es, die eigene Immobilienfinanzierung auf mehrere Säulen aufzubauen, die alle langfristig geplant und genau miteinander verglichen werden müssen. Zum Einen ist hierbei das Baudarlehen seitens der Bank zu nennen. Es sollte generell nicht mehr als 60 Prozent der Beleihungsgrenze des Objektes betragen. Bis zu diesem Betrag kann die Bank nämlich eine erstrangige Grundschuld im Grundbuch eintragen. Das heißt wiederum, kommt es zu einer Zwangsversteigerung, so wird der erstrangig im Grundbuch eingetragene Gläubiger auch als erstes bedient. Da die Einnahmen aus einer solchen Zwangsversteigerung in aller Regel nicht ausreichen, um sämtliche Gläubiger vollständig zu befriedigen, hat der erstrangige Gläubiger die Chance, den größten Teil seines Geldes zu erhalten. Das Risiko sinkt, folglich wird die Bank entsprechend günstigere Zinsen anbieten können.
An zweiter Stelle nach dem Bankdarlehen sollte auch über ein Bauspardarlehen nachgedacht werden. Es kann jedoch nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Bausparvertrag abgeschlossen wurde und dieser bereits die Zuteilungsreife erreicht hat. Das ist immer dann der Fall, wenn die vereinbarte Summe angespart wurde, meist 30 bis 50 Prozent der gesamten Bausparsumme und die Bewertungskennzahlen die Zuteilungsreife bestätigen. Das Bauspardarlehen bietet den Vorteil besonders günstiger Zinsen. Zudem kann es auch bei höheren Beleihungsgrenzen aufgenommen und als zweitrangige Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden.
An dritter Stelle sollte man auf jeden Fall die öffentlichen Fördermittel in Anspruch nehmen, wenn man eine Immobilienfinanzierung auf wirklich solide Füße stellen will. Fördermittel werden zum größten Teil von der KfW, in einigen Fällen auch von der Gemeinde, vergeben. Hier sollte man sich nach zusätzlichen, regionalen Förderprogrammen erkundigen. Die Förderung wird entweder als zinsgünstiges Darlehen oder als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Wichtig ist, dass die Beantragung bei der KfW meist nur über die Hausbank erfolgen kann. Ebenfalls muss die Förderung vor dem Vertragsabschluss beantragt werden. Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich.
Ein weiterer wichtiger Faktor für eine solide Immobilienfinanzierung ist natürlich das Eigenkapital. Es sollte mindestens 20 bis 30 Prozent betragen. Zum Eigenkapital zählen unter anderem Sparguthaben auf Sparbüchern, Tages- und Festgeldkonten, sowie in Fonds, sofern diese kurzfristig verfügbar sind. Ebenfalls werden Eigenleistungen, etwa beim Hausbau, zum Eigenkapital gezählt. Hier sind die Banken jedoch bei der Bewertung recht streng, was darauf zurückzuführen ist, dass sich viele Bauherren in der Vergangenheit stark verschätzt haben. Bei den Eigenleistungen sollten lediglich die Arbeiten eingerechnet werden, die auch wirklich erledigt werden können. Dabei darf man nicht vergessen, dass beispielsweise das Material trotzdem bestellt werden muss und hierfür Kosten anfallen. Lediglich die Arbeitsstunden der Handwerker können somit als Eigenleistungen eingerechnet werden.
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